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Erste Hilfe bei Chemieunfällen

Nach: "Sicheres Arbeiten in Chemischen Laboratorien", Einführung für Studenten, erstellt von der Gesellschaft Deutscher Chemiker, herausgegeben vom Bundesverband der Unfallversicherungsträger, 1996


Der Ort für die Erstversorgung sollte so gewählt werden, daß ein schneller Abtransport möglich ist und weitere Hilfspersonen nicht in den Gefahrenbereich müssen. Der Ersthelfer muß sich, soweit erforderlich, selbst schützzen (Schutzhandschuhe, Säureschutzkleidung, Atemschutz usw.)


1. Verletzten unter Selbstschutz aus Gefahrenbereich bringen

Alarmieren weiterer Personen im Gefahrenbereich. Gegebenenfalls Abschalten von Gas, Wasser, Strom, ggf. Not-Aus betätigen.

2. Hilfe anfordern

wichtige Angaben (müssen im Laboratorium jederzeit zugänglich sein)

  Notruf-Nr Adresse / Zi.-Nr
Ersthelfer    
Notarzt    
Feuerwehr    
Giftzentrale    
Augenarzt    
Chirurgische Ambulanz    

WO  geschah es ?

WAS  geschah ?

WIEVIELE   Verletzte ?

WELCHE   Art von Verletzungen ?

WARTEN  auf Rückfragen !

3. Erste Hilfe leisten


Abtransport organisieren

Arzt anfordern

Melden


Sofortmaßnahmen der Ersten Hilfe.

Jeder Teilnehmer an Praktika in Chemischen und Biochemischen Laboratorien ist aufgefordert, an einem Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen. Ausführliche Hinweise auf Erste-Hilfe-Maßnahmen sind der "Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen" (GUV 20.2) sowie dem "Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe" (GUV 20.10) zu entnehmen.

Allgemein ist folgendes zu beachten:

Für spezielle Fälle gilt:


Nach geleisteter Erster Hilfe ist unverzüglich für ärztliche Behandlung zu sorgen


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